Deutscher Gewerkschaftsbund

Regionale Handwerkspolitik

Gewerkschaftliche Arbeit im Handwerk

Gemäß Gesetz zur Ordnung des Handwerks und der Satzung der jeweiligen Handwerkskammer haben die Handwerkskammern (HWK), alle fünf Jahre Neuwahlen zur Vollversammlung (VV) durchzuführen.Verantwortlich für die HWK-Wahlen ist die jeweilige DGB Region mit Sitz einer Handwerkskammer. Die DGB-Gewerkschaften und Kolping sind eine Listenvereinigung eingegangen und reichten eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste ein.

 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Halle (§ 4 - 16 Satzung

- Die Vollversammlung hat 36 Mitglieder, von denen jeder zwei Stellvertreter hat. 24Mitglieder sind selbständige Handwerker.
- 12 Mitglieder sind Arbeitnehmervertreter/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die
   Mitglieder der Vollversammlung gehören verschiedenen Gewerbegruppen an (§5 Satzung)

Aufgaben der Vollversammlung (§9 Satzung):
- Wahl des Vorstandes, Präsidenten und Vizepräsidenten und der Ausschüsse
- Feststellung des Haushaltes der HWK
- Abnahme der Jahresrechnung
- Erlass von Vorschriften der Berufsausbildung
- Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen
- Ordentlichen Sitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt, mindestens ein Viertel der
   Mitglieder können außerordentliche Sitzungen beantragen.
- Beschlüsse werden, wenn nichts anders bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

- Für Satzungsänderungen ist eine drei Viertel-Mehrheit erforderlich.
- Beschlüsse zur Berufsbildung können nicht gegen die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Arbeitnehmervertreter gefasst werden.


Vorstand der Handwerkskammer Halle (§ 17 - 20 Satzung)
Der Vorstand besteht aus neun Personen, von denen drei Arbeitnehmervertreter sein müssen.
Der Vorstand setzt sich im Einzelnen zusammen:
            - Präsident (selbständiger Handwerker)
            - Vizepräsident (Arbeitnehmer)
            - Vizepräsident (selbständiger Handwerker)
            - zwei weitere Mitglieder (Arbeitnehmer)
            - vier weitere Mitglieder (selbständige Handwerker)
            - Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer
            - Der Vorstand bereitet die Beratungen der Vollversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus
            - Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden

Der Berufsausbildung (BBA) in der HWK
Grundlagen:
BBiG Berufsbildungsgesetz, HwO Handwerksordnung

Legislaturperiode 5 Jahre, nächste Wahl 2014
- 6 Arbeitnehmervertreter und deren Stellvertreter
- 6 selbständige Handwerker und deren Stellvertreter
- 6 Lehrer an berufsbildenden Schulen (z.T. beratende Stimme)

Aufgaben des BBA:
- Unterrichtung und Anhörung in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung
- Stellungnahmen zur Durchführung der Berufsausbildung
- Beschluss von Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung

 

Das Zusammenwirken zwischen den gewählten AN-Vollversammlungsmitgliedern (ehrenamtliche Arbeitnehmervertreter/innen), dem Vizepräsidenten und beiden Vorstandsmitgliedern Kolping) sowie dem Berufsbildungsausschuss und den zuständigen Einzelgewerkschaften hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Grund hierfür sind u.a. die vom DGB regelmäßig durchgeführten Vorbesprechungen für die Vollversammlungen (VV) sowie die jährlichen 2 Tages - Handwerksklausuren, welche genügend Raum für Diskussionen, in Vorbereitung der zu fassenden HW-Beschlüsse aber auch für den Informationsaustausch zwischen VV – Mitgliedern, Vorstand, Hauptgeschäfts-Führung und DGB zulässt. Die Klausuren werden auch als Schulungsveranstaltungen für die jeweiligen aktuellen Gesetzesnovellierungen wie der Handwerksordnung (HWO) sowie des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und deren Umsetzungen genutzt.Besonders positiv wirkt sich in dieser Legislaturperiode in der HWK Halle die Neuwahl des VV - Mitgliedes Reimar Dudy (IGM) zum Vizepräsidenten und der neuen Vorstandsmitglieder Olaf Töpfer und Michael Czermak aus. Mit dieser Wahl ist uns eine weitere qualitative Verbesserung der AN – Interessenvertretung in der Vollversammlung aber auch in der Vorstandsarbeit gelungen.

Verantwortliche Gewerkschaftssekretärin: Anita Reinicke

VV-Mitglieder HWK Halle - Wahlperiode 2011 - 2016.


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